Jeder gesetzlich versicherte Patient in Deutschland hat ein Anrecht auf eine Zweitmeinung. Nur ein Patient von vier weiß, dass nach einem Facharztbesuch die Kosten für das Einholen einer Zweitmeinung durch einen anderen Facharzt von der Krankenkasse übernommen werden, und dies seit 1989 und unabhängig von der Erkrankung.
Eine Studie der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH und des IMWF Instituts für Management- und Wirtschaftsforschung hat nun 1.000 Bundesbürger ab 18 Jahren bundesweit online befragt. Dabei stellte sich heraus:
Ein zweiter Arzt wird (52 Prozent der Fälle) eher selten hinzugezogen. Dabei ist das Vertrauen in eine alternative Behandlungsmethode am größten, wenn diese von einem Arzt empfohlen wurde (92 Prozent). Der Wunsch nach einer Zweitmeinung hängt im Wesentlichen von der Erkrankung ab. So wird bei zahnmedizinischen Fragen (Operation, Zahnersatz) nur in 26 Prozent der Fälle eine Zweitmeinung benötigt, an erster Stelle stehen onkologische Erkrankungen mit 83 Prozent.
Die Zweitmeinung wurde im Wesentlichen vom Patienten selbst eingefordert (52 Prozent). In 32 Prozent der Fälle wurde sie vom Arzt in der Praxis eingeleitet, in 11 Prozent von Krankenhausärzten und in 2 Prozent der Fälle von der Krankenkasse.
Das Hauptmotiv für die Zweitmeinung war die Frage, ob die vorgeschlagene Behandlungsmethode optimal war (54 Prozent). In 47 Prozent der Fälle wollte man sicher gehen, ob eine Behandlung nötig oder vermeidbar war. 16 Prozent gaben an, der vorgeschlagenen Behandlungsempfehlung nicht getraut zu haben und auf der Suche nach einer Alternative gewesen zu sein.
Patienten werden immer selbstbewusster
85 Prozent derjenigen, die eine Zweitmeinung eingeholt hatten, wurde auf diese Weise dabei geholfen, die für sie beste Behandlungsmethode zu finden. 16 Prozent gaben aber auch an, eher dadurch verunsichert geworden zu sein. 94 Prozent waren mit dem Ablauf des Verfahrens zufrieden. Viele Patienten wünschen sich dabei ein schnelles und unkompliziertes Verfahren. Sie möchten vom behandelnden Arzt oder gar von der Krankenkasse darauf aufmerksam gemacht werden. Die größte Kompetenz wird bei Ausstellen einer Zweitmeinung den Klinikärzten zugetraut.
Insgesamt werden Patienten immer selbstbewusster oder, sollte man sagen, misstrauischer. 65 Prozent konsultieren gleich im Anschluss an eine Diagnose das Internet und recherchieren bei Google, in Foren und Gesundheitsportalen. Neben dem Internet werden auch Familienangehörige oder Freunde um Rat gefragt (64 Prozent). An dritter Stelle steht der Arzt (53 Prozent), auch wenn er das größte Vertrauen genießt. Am wenigsten vertrauen Patienten der gedruckten Presse (51 Prozent).
Holt der Patient eine Zweitmeinung ein, kann er sich auch vom „Zweitmeinungsarzt“ behandeln lassen. Der Arzt kann diesen Patienten behandeln, kann sich aber auch, um eine gewisse Objektivität zu gewährleisten oder um einen Interessenkonflikt zu vermeiden, dazu entscheiden, den Patienten nicht zu therapieren. Idealerweise sollte jedoch ein gutes Zusammenspiel zwischen dem Patienten, dem behandelnden Arzt und dem zweiten hinzugezogenen Arzt bestehen.
Quelle(n):
Studie Zweitmeinungsverfahren aus Patientensicht. Asklepios Kliniken- IMWF 2014