Aktuell ist das Thema ‚Gesundheitsberatung im Netz‘ Gegenstand vieler Diskussionen. Das Arthrose Journal sprach mit Professor Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, München, über das Pro und Contra.
In Deutschland werden ärztliche Beratung im Internet und Ferndiagnosen viel diskutiert und sind nicht erlaubt. Herr Professor Ehlers, Sie regen an, dieses Verbot zu lockern. Was sind Ihre Gründe für die Liberalisierung der Online-Behandlung von Patienten?
Es ist derzeit so, dass die geltende ärztliche Berufsordnung eine ausschließliche Behandlung ohne vorherige Untersuchung des Patienten nicht erlaubt. Hintergrund ist Paragraph 7 Absatz 4 der Musterberufsordnung für Ärzte und da heißt es: „Ärzte dürfen eine individuelle Behandlung nicht ausschließlich über Print- und andere Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass ein Arzt oder eine Ärztin den Patienten unmittelbar behandelt. Gleichzeitig gibt es im Heilmittelwerbegesetz Paragraph 9 das Verbot der Produktwerbung für Ferndiagnosen und Diagnosen: „Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung).“ Insgesamt sind die gerade genannten Punkte relativ unbestreitbar.
Doch ist zu bedenken, dass sich nicht nur moderne Informations- und Kommunikationstechnologien dramatisch gewandelt haben, sondern die Ansprüche der Patienten selbst und deren Einstellung zum Arzt. Auch haben sich die Informationskanäle, die Patienten wählen, um neues Wissen zu erzielen, verändert. Darüber hinaus ändert sich das Wissen über Krankheiten, das Patienten selbst erworben haben. Diese Aspekte spiegeln sich in der Europäischen Rechtsprechung wieder, die von einem mündigen Bürger und einem mündigen Patienten spricht. Daher schränkt ein Verbot der Online-Beratung Patientenwünsche ein. Die Wünsche der Patienten werden teilweise durch die EU-Richtlinie zur Patientenmobilität gestützt. So ist es beispielsweise erlaubt, im Ausland einen Arzt aufzusuchen. Die daraus entstehenden Kosten werden von den Krankenkassen, zumindest bis zu der in Deutschland üblichen Höhe, erstattet. Zusammengefasst heißt das, dieses Verbot ist heute nicht mehr zeitgemäß.
Das Verbot der Online-Beratung zielte ja bisher vor allem darauf, eine enge Vertrauensbeziehung zum Patienten zu garantieren.
Das trifft immer noch zu. Außerdem sollte dem Arzt die Möglichkeit eingeräumt werden, im Notfall sofort eingreifen zu können. Über die alleinige Nutzung von Kommunikationsmedien – beispielsweise das Telefon alleine – kann ein Arzt einen Patienten gar nicht so umfassend untersuchen, befragen oder eine Anamnese erstellen, um zu einer adäquaten Diagnose zu kommen. Eine größtmögliche Sicherheit gibt es natürlich nur, wenn der Arzt den Patienten sieht. Ausgehend hiervon lässt sich eine Internet-Nutzung nur für einen bestimmten Teil der Medizin herleiten. Es ist daher unbedingt zu gewährleisten, dass ein Arzt, wenn er dies wünscht, Zugang zum Patienten hat.
In welchen Situationen kann es für Patienten sinnvoll sein, eine Online-Behandlung in Anspruch zu nehmen? Wann ist ein persönlicher Arztbesuch notwendig?
Eine Online-Behandlung kommt beispielsweise infrage, wenn außerhalb von Sprechstundenzeiten kein Notfall vorliegt oder der Patient eine Zweitmeinung einholen möchte. Darüber hinaus gibt es natürlich Situationen, bei denen der Patient eine anonyme Beratung am Telefon oder Internet bevorzugt, zumindest als Erstberatung. Ein Beispiel hierfür wären Geschlechtskrankheiten, die vielen Patienten peinlich sind. Doch auch in diesen Fällen kann natürlich ein Arztbesuch notwendig werden. Wir wissen allerdings nicht, wie viele Behandlungen solcher ‚peinlicher Erkrankungen‘ letztendlich unterbleiben, weil der Patient einen Arztbesuch scheut oder sich zu spät an ihn wendet.
Problematisch ist es natürlich, wenn die diagnostische Abklärung unmittelbar durch den Arzt notwendig ist. Das heißt, wenn ein Patient nicht dazu in der Lage ist, die Symptome richtig zu beschreiben oder eine visuelle Abklärung durch den Arzt erforderlich ist. Auch gibt es Erkrankungen mit einer unmittelbaren Gesundheitsgefahr. Meiner Meinung nach kann eine Online-Beratung nie die persönliche ärztliche Beratung ersetzen. Doch möchte ich hervorheben, dass die Online-Beratung eine gute zusätzliche Option darstellt und nicht einfach verboten werden sollte.
Chronisch kranke Menschen gehören zu einer Patientengruppe, die in der Regel auf häufige Kontakte mit dem Arzt angewiesen ist. Inwieweit könnten durch ärztliche Online-Behandlung von chronisch Kranken Diagnose und Therapie gesteuert werden?
Bei chronisch kranken Menschen haben wir es häufig mit einer Patientengruppe zu tun – auch dank der Unterstützung durch die Selbsthilfe – die einen guten Überblick über ihre Krankheit hat. Trotzdem benötigen auch chronisch kranke Patienten Kontakt zu ihrem Arzt. Wir haben in einem Pilotprojekt über die Versorgung von Parkinson-Patienten gesehen, dass der Einsatz von Internet und Telefon beziehungsweise Telefonkonferenzen eine wesentlich bessere Versorgung gewährleistet. Denn bei Patienten, die sich alleine zu Hause versorgen, kommt es oft zu Fehleinstellungen von Medikamenten. Hier ist die Online-Behandlung eine ideale Lösung, um ein besseres Angebot für Patienten sicherzustellen. Eine Online-Behandlung kann auch die Versorgung von Patienten in den Fällen erleichtern, in denen es beispielsweise um Routineaufklärungen oder Rezeptausstellungen geht.
Wie erforderlich ist die regelmäßige persönliche Konsultation, um einen guten Arzt-Patientenkontakt und Behandlungserfolg zu gewährleisten?
Unser Gesundheitssystem funktioniert insgesamt auf einer Vertrauensbasis von Arzt und Patient. Deswegen ist in der Berufsordnung und in vielen anderen Gesetzen die ärztliche Schweigepflicht, die Freiheit der ärztlichen Entscheidung und die Freiheit von Einflüssen Dritter verankert. Dies sind die Säulen, auf denen Patienten-Vertrauen aufbaut. Das Vertrauen des Patienten ist erforderlich, damit er sich dem Arzt öffnen kann und dieser aufgrund der ihm zufließenden Informationen sowohl eine richtige Diagnose stellen als auch die Therapie festlegen kann. Deshalb darf die Arzt-Patienten-Situation natürlich nicht aus Bequemlichkeit oder aus Kostengründen und Zeitersparnis auf das Telefon verlegt werden. Auf diese Weise würde das Vertrauen der Arzt-Patienten-Beziehung gestört, was sich negativ auf das Gesundheitssystem auswirken könnte.
Angenommen, das Verbot einer Online-Behandlung wird in Deutschland gelockert – welche Risiken bestehen und wie kann den Risiken begegnet werden?
Grundsätzlich sollte das Verbot einer Online-Behandlung gelockert werden, doch es sind gewisse Regelungen notwendig, um Qualität und Seriosität zu gewährleisten. Das heißt, je mehr man eine Online-Beratung erlaubt, desto mehr muss diese Form der Beratung gesetzlich geregelt sein. Darüber hinaus erfordert die Online-Beratung Kommunikation und Dokumentation. Der Patient ist selbstbestimmt. Er hat nach Artikel 2 des Grundgesetzes die Freiheit der Selbstbestimmung, eine solche Online-Behandlung wahrzunehmen. Diese Selbstbestimmung sollte man dem Patienten auch zutrauen.
Wer übernimmt die Verantwortung für eine Online-Behandlung? Kann ein Arzt zum Beispiel haftbar gemacht werden, wenn der Patient ihn zuvor von seiner Verantwortung entbunden hat?
Durch eine Online-Beratung darf das ärztliche Haftungsrisiko weder gelockert werden noch wegfallen. Es werden rechtliche Rahmenbedingungen benötigt, ähnlich wie bei der Versandapotheke. Beispielsweise muss es sich um eine zugelassene Apotheke handeln, sie muss unter anderem in der Lage sein zu beraten, zu dokumentieren, und sie muss greifbar sein. Auch der Arzt darf nur in berechtigter Weise beraten, das heißt er braucht eine ärztliche Zulassung, die Approbation. Für die Online-Behandlung werden Ärzte benötigt, die wissen, wo die Grenzen sind und die Risiken in Kauf nehmen. Das Risiko des Patienten darf durch die Online-Behandlung nicht erhöht werden, das muss sichergestellt werden.
Herzlichen Dank für das Interview.