Ich habe seit einem Jahr aufgrund einer Arthrose starke Schmerzen in der Hüfte und im Knie. Wie komme ich zu einer Arthrose-Kur? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Frau A., Büsum
Antwort
Sehr geehrte Frau A.,
grundsätzlich wird eine Kur erst dann genehmigt, wenn alle möglichen ambulanten therapeutischen Maßnahmen ausgereizt wurden – ohne anhaltende Besserung. In manchen Fällen kann sie auch genehmigt werden, wenn es sich um einen Krankheitsfall handelt, der von vorne herein nicht sinnvoll ambulant behandelt werden kann. So kann eine starke Bewegungseinschränkung einer ambulanten Behandlung nicht zugänglich sein. Das gleiche gilt zum Beispiel bei starken Schmerzen oder bei einer nicht ausreichenden häuslichen Versorgung. Es gibt somit durchaus individuelle Regelungen. Sie sollten die Möglichkeiten mit Ihrem behandelnden Orthopäden besprechen.