Die Kernspintomographie oder auch Magnetresonanztomographie (MRT) gehört zu den bildgebenden Verfahren. Sie kommt im Gegensatz zu konventionellen Röntgenaufnahmen oder der Computertomographie ohne Röntgenstrahlen aus. Aus diesem Grund verursacht sie keine Strahlenbelastung, was zum Beispiel vor allem bei Kindern ein wichtiges Argument ist. Sie ist den anderen Methoden, besonders in der Darstellung von Weichteilen, überlegen. Ein Nachteil ist die relative Dauer der Untersuchungen, was sie anfälliger für Störungen macht. Ein weiteres Problem sind im Körper einliegende Fremdkörper aus Metall (Schrauben, Platten, Prothesen), die die Auswertung der Bilder durch sogenannte Artefakte stört (Auf den Bildern sieht man um die Metallteile schwarze Flecken, die die Auswertung der Körperregionen in Metallnähe erschweren). Bei implantierten Geräten wie Schrittmacher oder Defibrillator kann die Untersuchung nicht durchgeführt werden.
Bei der Untersuchung von arthrotischen Gelenken ist die Kernspintomographie nicht unbedingt die Methode der Wahl.
Sie ist nicht immer die wichtigste Untersuchung
Etwa 10 Prozent der Kreuzbandrupturen werden bei der Kernspintomographie nicht erkannt. Wichtig ist auch die klinische Untersuchung, die zeigt, ob ein Kniegelenk nach einer Verletzung instabil ist. Die Kernspintomographie hat sich jedoch zur Beurteilung von möglichen Begleitverletzungen (Knorpelschaden, Meniskusriss) durchgesetzt, da sie hier unschlagbar ist – vor allem bei der präoperativen Abklärung.
Eine Kernspintomographie ist nicht immer die erste notwendige Untersuchung
Bei beginnenden Gelenkbeschwerden sollten Diagnostik und Behandlung immer stufenweise erfolgen. So kann am Anfang bei einer vom Orthopäden vermuteten Knie- oder Hüftarthrose mit einfachen Mitteln begonnen werden. Es kann zunächst eine Untersuchung ausreichen, die von lokalen Behandlungsvorschlägen begleitet wird, eventuell in Kombination mit oralen Medikamenten. Dann folgt eine Beobachtungsphase. Wenn keine Besserung entsteht, wäre zunächst eine einfache Röntgenaufnahme als nächster Schritt ausreichend.
Eine Kernspintomographie ist unter Umständen beispielsweise bei akuten Beschwerden, die vom Arzt nicht zugeordnet werden können oder die eventuell eine rasche spezifische Behandlung (Notoperation) benötigen, als initiales Diagnoseverfahren notwendig. So kann das zum Beispiel bei einem blockierten Knie erforderlich sein. Bei arthrotisch bedingten Lendenwirbelsäulenbeschwerden ist eine kernspintomographische Untersuchung angezeigt, wenn Zeichen einer Nervenwurzelreizung mit Lähmungserscheinungen in den Beinen entstehen.
Die Kernspintomographie ist keine Behandlung, sondern ein Diagnoseverfahren
Eine Kernspintomographie lindert nicht die Symptome. Sie ist nur eine Entscheidungshilfe für den Arzt. Die Indikation sollte vom Arzt gestellt werden. Nur er weiß, welche Untersuchung zur welcher Zeit notwendig ist. In den meisten Fällen ist die kernspintomographische Untersuchung eines Gelenkes dann notwendig, wenn eine konservative Behandlung nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Bei schweren Knie- oder Hüftarthrosen ist die Röntgenaufnahme für die Entscheidung zur Operation und deren Planung aussagekräftiger als eine Kernspintomographie.
Insgesamt soll hiermit die wichtige Rolle der Kernspintomographie nicht in Frage gestellt werden. Sie ist zum Beispiel entscheidend in der Differentialdiagnostik von Entzündungen und Tumoren. Sie kann begleitende Weichteilverletzungen in Gelenken gut darstellen und erlaubt somit oft eine zuverlässige präoperative Aufklärung eines Patienten. Entscheidend ist der Zeitpunkt, wann eine Kernspintomographie im Rahmen der Diagnostik und der Behandlung einer Gelenkerkrankung durchgeführt wird. Der behandelnde Arzt sollte in der Lage sein, einem Patienten zu erklären, wann dieses bildgebende Verfahren benötigt wird und wann nicht.
Die Auskünfte unserer Experten sind generelle und unverbindliche Stellungnahmen, die einen Besuch bei einem Arzt oder Apotheker keinesfalls ersetzen.